Rettungsgasse

Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Diese funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.

So bilden Sie eine Rettungsgasse

Sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen ins Stocken gerät, muss eine Rettungsgasse gebildet werden, unabhängigt davon ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht. Lenken Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenrand und richten Sie es parallel zur Rettungsgasse aus. Halten Sie dabei ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug.

Bei zwei Spuren

Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie notwendig an den linken Straßenrand, auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie notwendig an den rechten, um eine Gasse zu bilden. Benutzen Sie dabei auch erforderlichenfalls den Pannenstreifen. Das gilt für Autos genauso wie für Motorräder, Lkws und Busse.

Bei drei und mehr Spuren

Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie notwendig nach links. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren so weit wie notwendig nach rechts, um eine Gasse zu bilden – erforderlichenfalls auch auf den Pannenstreifen. 

Quelle: ASFINAG